Immer dann, wenn Musik öffentlich wiedergegeben wird, live oder von CD, Tonband etc., werden in der Regel Urheberrechtsvergütungen für die Komponisten und Liedautoren fällig. Die GEMA fordert diese Vergütungen für ihre Mitglieder ein. Weder die Gemeinde noch der Wirt - falls das Fest in einem Lokal stattfindet - sind dafür zuständig. Um die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA muss sich derjenige kümmern, in dessen Namen und auf dessen Rechnung die Aufführung erfolgt. In anderen Worten: Wenn Sie ein Vereinsfest mit Musik veranstalten, muss sich auch der Verein - also der Vorstand oder ein Beauftragter - um die Anmeldung bei der GEMA kümmern.
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