Muss ich einen Personalausweis/Reisepass/Kinderreispass beantragen?
1. Personalausweis
Ja, denn nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, sich ausweisen zu können. Dies geschieht in der Regel durch den Besitz eines Personalausweises (oder Reisepasses). Personalausweise können bereits ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Übrigens: Die Erstausstellung unter 21 Jahren ist gebührenfrei!
2. Reisepass
Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grundsätzlich auch die Grenzen der EU-Staaten. Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass haben. In Ausnahmefällen und bei Nachweis eines besonderen Bedarfs (Nachweis der Notwendigkeit) kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden.
3. Kinderreisepass
Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Pass ist 6 Jahre gültig und kann anschließend bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Der Antrag ist von den Eltern zu stellen und von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
Ein Foto und die Abstammungsurkunde sind vorzulegen. Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung (ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben) ersetzt werden. Bei Vorsprache ist/sind der/die eigenen Ausweise vorzulegen.
Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis oder "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen. Der Kinderreisepass wird von der Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim sofort ausgestellt und ggf. auch verlängert. Ein aktuelles biomietritaugliches Passfoto ist immer erforderlich.
Welche Hinweise gibt das Auswärtige Amt?
Reiseinformationen bzw. Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes können Sie selbst auf der Homepage des Auswärtigen Amtes jederzeit abrufen.
Achtung USA-Reisende!
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle USA-Reisenden aus Ländern des "Visa Waiver" Programms (VWP), also auch aus Deutschland , vor der beabsichtigten Einreise zwingend im Internet eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA) einholen.
Neuer Personalausweis
Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.
Einer für alles: Der neue Personalausweis
(Quelle: BMI)
Die vielleicht interessanteste neue Eigenschaft ist der elektronische Identitätsnachweis, der die Sicherheit und den Komfort von E-Business und E-Government für alle deutlich erhöhen soll.
Die neue Dokumentengeneration wird die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen ergänzen. Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, sollen zukünftig in einem Ausweis-Chip gespeichert werden. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen.
Weitere Information bekommen Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren sowie unter www.personalausweisportal.de.
Wann kann ich einen Personalausweis beantragen?
Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in Reichertsheim haben, dürfen einen Personalausweis beantragen. Hier muss
jedoch eine Einverständnisserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater,
Mutter, Vormund o. Betreuer) vorgelegt werden.
Worauf muss ich achten?
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, ist eine persönliche
Vorsprache unbedingt erforderlich. Bringen Sie bitte ein Passbild mit.
Was muss ich mitbringen?
Für den Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis benötigen
Sie je ein aktuelles Passfoto. Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis sollen wir laut Gesetz nach
Ablauf der Gültigkeit einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können die
Dokumente auch entwertet und Ihnen zurückgegeben werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 - 3
Wochen rechnen (abhängig von Auftragslage der Bundesdruckerei in
Berlin). Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt. Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen.
Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.
Was kostet ein Personalausweis?
Der erste Personalausweis für alle Bürger unter 21 Jahren ist kostenlos.
Ansonsten beträgt die Gebühr für jeden weiteren oder vorläufigen
Personalausweis 8,00 EUR. Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu
entrichten. Für Bedürftige, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen können,
fallen keine Kosten an. Was muss ich im Falle eines Verlustet unternehmen? Bei Verlust des Personalausweises ist unverzüglich das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim, Bräustrasse 11, 84437 Reichertsheim, zu verständigen. Hierzu ist die persönliche
Vorsprache erforderlich, da ein Verlustprotokoll aufgenommen,
unterschrieben und der Polizei zugeleitet werden muss. Gegebenenfalls
können Sie im Passamt auch direkt einen Antrag auf Ersatz des
Dokumentes stellen.
Was muss ich im Falle eines Verlustet unternehmen?
Bei Verlust des
Personalausweises ist unverzüglich das Passamt der
Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim, Bräustrasse 11, 84437
Reichertsheim, zu verständigen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache erforderlich, da ein Verlustprotokoll aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet werden muss. Gegebenenfalls können Sie im Passamt auch direkt einen Antrag auf Ersatz des Dokumentes stellen.
Wann kann ich einen Reisepass beantragen?
Alle Deutschen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Reichertsheim und Kirchdorf haben, können einen Reisepass beantragen.
In Ausnahmefällen kann auch am Nebenwohnsitz ein Reisepass ausgestellt werden. Die Zustimmung der Hauptwohnsitzbehörde ist allerdings erforderlich. Die Gebühren verdoppeln sich !
Vor dem 18. Lebensjahr benötigen wir für den Antrag jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund o. Betreuer).
Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog.
Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland
über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grundsätzlich auch die
Grenzen der EU-Staaten. Es gibt Sonderregelungen bei denen der
Personalausweis (z.B. Schengener Abkommen oder EU-Staaten) genügt.
Bei Reisen ins Ausland gelten die Bestimmungen des Gastlandes. Nähere
Informationen darüber können sie aber auch der Internetseite des Auswärtigen
Amtes entnehmen.
Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein,
d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass besitzen. In Ausnahmefällen kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden. Die
Notwendigkeit für den Besitz mehrerer Pässe muß begründet und
gegebenfalls durch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers
nachgewiesen werden. Ein Zweitpass darf nur für 6 Jahre ausgestellt werden und kostet 59,00
Euro.
Was muss ich beachten?
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen,
ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Auf besonderen Wunsch können Sie auch einen "Bürgerpass" (Europass mit
48 Seiten) oder einen Expresspass (Europass innerhalb von 4 Tagen)
erhalten. Hierbei entstehen jedoch Mehrkosten von 22,00 EUR bzw. 32,00
EUR.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 - 3
Wochen rechnen (abhängig von der Auftragslage der Bundesdruckerei in
Berlin). Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person
erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht
ausstellen. Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort
ausgestellt.
Bitte beachten: Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten der Welt (z.B.
USA) anerkannt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim
Reiseveranstalter oder bei der für Ihr Reiseland zuständigen Botschaft
oder dem Konsulat.
Was muss ich mitbringen?
Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu
können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und
ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto mit. Weitere Informationen über den Reisepass und das biometrietaugliche
Passfoto finden Sie auf der Internetseite der Bundesdruckerei . Ihren alten bzw. vorläufigen Reisepass sollen wir laut Gesetz einziehen.
Auf ausdrücklichen Wunsch können die Dokumente auch entwertet und Ihnen
zurückgegeben werden.
Was kostet der Reisepass?
Der Reisepass für alle Bürger unter 24 Jahren kostet 37,50 EUR und ist
6 Jahre gültig. Ansonsten gilt der Reisepass 10 Jahre und kostet 59,00
EUR . Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 EUR und ist 1 Jahr gültig.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung direkt zu entrichten.
Was muss ich im Falle eines Verlustes
unternehmen?
Bei Verlust eines Reisepasses ist unverzüglich das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft
Reichertsheim, Bräustrasse 11, 84437 Reichertsheim, zu verständigen.
Hierzu ist die persönliche Vorsprache erforderlich, da ein
Verlustprotokoll aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet
werden muss. Gegebenenfalls können Sie im Passamt auch direkt einen
Antrag auf Ersatz des Dokumentes stellen.
Was muss ich beachten?
Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Pass ist 6 Jahre gültig und kann anschließend bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Die Verlängerung muß vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen. Ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.
Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich. Kinderreisepässe gelten bis zum 12. Lebensjahr.
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA) anerkannt werden.
Bei der Antragsstellung ist ein Foto und die Abstammungsurkunde vorzulegen. Der Antrag ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausweise bitte mit vorlegen).
Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis oder "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.
Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung ersetzt werden. Bei Vorsprache sind die Ausweise mitzubringen.
Was muss ich mitbringen?
Bei einem Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses bringen Sie
bitte die Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrietaugliches Foto
Ihres Kindes mit.
Hinweis: Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Biometrietauglichkeit der Fotos zulässig.
Darüber hinaus benötigen wir Informationen über Größe
und Augenfarbe des Kindes. Bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr ist
weiterhin die persönliche Vorsprache und Unterschrift des Kindes
unbedingt erforderlich.
Wie lange sind die Bearbeitungsfristen?
Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller Unterlagen und Unterschriften
in der Regel sofort ausgestellt.
Was kostet ein Kinderreisepass?
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00
EUR. Die Verlängerung oder das Einbringen eines neuen Fotos kostet 6,00
EUR. Die Gebühren sind bei der Antragstellung direkt zu entrichten.
Kann man den Kinderreispass verlängern?
Die Verlängerung eines
Kinderreisepasses ist nur dann noch möglich bzw. zulässig, wenn er noch nicht abgelaufen ist. Die Verlängerung muss also vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.
Was muss ich im Falle eines Verlustes unternehmen?
Bei Verlust eines Kinderreisepasses ist unverzüglich das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft
Reichertsheim, Bräustrasse 11, 84437 Reichertsheim, zu verständigen.
Hierzu ist die persönliche Vorsprache mindestens eines
Erziehungsberechtigten erforderlich, da ein Verlustprotokoll
aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet werden muss.
Gegebenenfalls können Sie auch direkt einen neuen Kinderreisepass
beantragen.