Muss ich einen Personalausweis/Reisepass/Kinderreispass beantragen?
1. Personalausweis
Ja, denn nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, sich ausweisen zu können. Dies geschieht in der Regel durch den Besitz eines Personalausweises (oder Reisepasses). Personalausweise können bereits ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
2. Reisepass
Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grundsätzlich auch die Grenzen der EU-Staaten. Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass haben. In Ausnahmefällen und bei Nachweis eines besonderen Bedarfs (Nachweis der Notwendigkeit) kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden.
3. Kinderreisepass
Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Pass ist 6 Jahre gültig und kann anschließend bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Der Antrag ist von den Eltern zu stellen und von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
Ein Foto und die Abstammungsurkunde sind vorzulegen. Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung (ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben) ersetzt werden. Bei Vorsprache ist/sind der/die eigenen Ausweise vorzulegen.
Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis oder "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen. Der Kinderreisepass wird von der Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim sofort ausgestellt und ggf. auch verlängert. Ein aktuelles biomietritaugliches Passfoto ist immer erforderlich.
Welche Hinweise gibt das Auswärtige Amt?
Reiseinformationen bzw. Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes können Sie selbst auf der Homepage des Auswärtigen Amtes jederzeit abrufen.
Achtung USA-Reisende!
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle USA-Reisenden aus Ländern des "Visa Waiver" Programms (VWP), also auch aus Deutschland , vor der beabsichtigten Einreise zwingend im Internet eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA) einholen.
Wenn Sie ab dem 1. November 2010 einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen
Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 – 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
Das brauchen Sie:
Künftig benötigen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises
ein aktuelles biometrisches Foto, wie es bereits seit einigen Jahren
beim Reisepass verwendet wird. Sowohl die Nutzung der
Online-Ausweisfunktion als auch der Unterschriftsfunktion ist
freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie diese Funktionen nutzen möchten. Für
die Verwendung zu Hause benötigen Sie die folgenden Komponenten:
►Lesegerät
Die
wichtigste Komponente ist ein Kartenlesegerät, das für Karten mit
kontaktloser Schnittstelle ausgelegt ist. Für die Online-Ausweisfunktion
reicht ein so genanntes Basis-Lesegerät aus. Für die
Unterschriftsfunktion ist ein so genanntes Komfortlesegerät mit eigenem
Display und einem separaten Tastaturfeld ("PIN -Pad") zur Eingabe der
Signatur-PIN nötig.
►Software
Damit eine Verbindung
zwischen Computer und Ausweis ermöglicht wird, benötigen Sie eine
Treiber-Software (AusweisApp), die auf Ihrem Computer installiert werden
muss. Diese können Sie ab November 2010 kostenlos im
Personalausweisportal der Bundesdruckerei unter www.personalausweisportal.de herunterladen.
►PIN, PUK, und Sperrkennwort
Jeder
Antragsteller erhält nach der Beantragung des neuen Personalausweises –
unabhängig von der Nutzung der o.g. Funktionen – einen Brief der
Bundesdruckerei mit einer PIN, PUK und dem Sperrkennwort. Diese Daten
müssen Sie sorgfältig aufbewahren.
Wann kann ich einen Personalausweis beantragen?
Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in Reichertsheim haben, dürfen einen Personalausweis beantragen. Hier muss
jedoch eine Einverständnisserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater,
Mutter, Vormund o. Betreuer) vorgelegt werden.
Worauf muss ich achten?
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, ist eine persönliche
Vorsprache unbedingt erforderlich. Bringen Sie bitte ein Passbild mit.
Was muss ich mitbringen?
Für den Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis benötigen
Sie je ein aktuelles biometrisches Passfoto. Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis sollen wir laut Gesetz nach
Ablauf der Gültigkeit einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können die
Dokumente auch entwertet und Ihnen zurückgegeben werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 - 3
Wochen rechnen (abhängig von Auftragslage der Bundesdruckerei in
Berlin). Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
Wann kann ich einen Reisepass beantragen?
Alle Deutschen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Reichertsheim und Kirchdorf haben, können einen Reisepass beantragen.
In Ausnahmefällen kann auch am Nebenwohnsitz ein Reisepass ausgestellt werden. Die Zustimmung der Hauptwohnsitzbehörde ist allerdings erforderlich. Die Gebühren verdoppeln sich !
Vor dem 18. Lebensjahr benötigen wir für den Antrag jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund o. Betreuer).
Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog.
Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland
über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grundsätzlich auch die
Grenzen der EU-Staaten. Es gibt Sonderregelungen bei denen der
Personalausweis (z.B. Schengener Abkommen oder EU-Staaten) genügt.
Bei Reisen ins Ausland gelten die Bestimmungen des Gastlandes. Nähere
Informationen darüber können sie aber auch der Internetseite des Auswärtigen
Amtes entnehmen.
Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein,
d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass besitzen. In Ausnahmefällen kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden. Die
Notwendigkeit für den Besitz mehrerer Pässe muß begründet und
gegebenfalls durch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers
nachgewiesen werden. Ein Zweitpass darf nur für 6 Jahre ausgestellt werden und kostet 59,00
Euro.
Was muss ich beachten?
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen,
ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Auf besonderen Wunsch können Sie auch einen "Bürgerpass" (Europass mit
48 Seiten) oder einen Expresspass (Europass innerhalb von 4 Tagen)
erhalten. Hierbei entstehen jedoch Mehrkosten von 22,00 EUR bzw. 32,00
EUR.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 - 3
Wochen rechnen (abhängig von der Auftragslage der Bundesdruckerei in
Berlin). Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person
erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht
ausstellen. Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort
ausgestellt.
Bitte beachten: Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten der Welt (z.B.
USA) anerkannt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim
Reiseveranstalter oder bei der für Ihr Reiseland zuständigen Botschaft
oder dem Konsulat.
Was muss ich mitbringen?
Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu
können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und
ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto mit. Weitere Informationen über den Reisepass und das biometrietaugliche
Passfoto finden Sie auf der Internetseite der Bundesdruckerei . Ihren alten bzw. vorläufigen Reisepass sollen wir laut Gesetz einziehen.
Auf ausdrücklichen Wunsch können die Dokumente auch entwertet und Ihnen
zurückgegeben werden.
Was kostet der Reisepass?
Der Reisepass für alle Bürger unter 24 Jahren kostet 37,50 EUR und ist
6 Jahre gültig. Ansonsten gilt der Reisepass 10 Jahre und kostet 59,00
EUR . Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 EUR und ist 1 Jahr gültig.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung direkt zu entrichten.
Was muss ich im Falle eines Verlustes
unternehmen?
Bei Verlust eines Reisepasses ist unverzüglich das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft
Reichertsheim, Bräustrasse 11, 84437 Reichertsheim, zu verständigen.
Hierzu ist die persönliche Vorsprache erforderlich, da ein
Verlustprotokoll aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet
werden muss. Gegebenenfalls können Sie im Passamt auch direkt einen
Antrag auf Ersatz des Dokumentes stellen.
Was muss ich beachten?
Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Pass ist 6 Jahre gültig und kann anschließend bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Die Verlängerung muß vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen. Ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.
Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich. Kinderreisepässe gelten bis zum 12. Lebensjahr.
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA) anerkannt werden.
Bei der Antragsstellung ist ein Foto und die Abstammungsurkunde vorzulegen. Der Antrag ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausweise bitte mit vorlegen).
Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis oder "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.
Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung ersetzt werden. Bei Vorsprache sind die Ausweise mitzubringen.
Was muss ich mitbringen?
Bei einem Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses bringen Sie
bitte die Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrietaugliches Foto
Ihres Kindes mit.
Hinweis: Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Biometrietauglichkeit der Fotos zulässig.
Darüber hinaus benötigen wir Informationen über Größe
und Augenfarbe des Kindes. Bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr ist
weiterhin die persönliche Vorsprache und Unterschrift des Kindes
unbedingt erforderlich.
Wie lange sind die Bearbeitungsfristen?
Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller Unterlagen und Unterschriften
in der Regel sofort ausgestellt.
Was kostet ein Kinderreisepass?
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00
EUR. Die Verlängerung oder das Einbringen eines neuen Fotos kostet 6,00
EUR. Die Gebühren sind bei der Antragstellung direkt zu entrichten.
Kann man den Kinderreispass verlängern?
Die Verlängerung eines
Kinderreisepasses ist nur dann noch möglich bzw. zulässig, wenn er noch nicht abgelaufen ist. Die Verlängerung muss also vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.
Was muss ich im Falle eines Verlustes unternehmen?
Bei Verlust eines Kinderreisepasses ist unverzüglich das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft
Reichertsheim, Bräustrasse 11, 84437 Reichertsheim, zu verständigen.
Hierzu ist die persönliche Vorsprache mindestens eines
Erziehungsberechtigten erforderlich, da ein Verlustprotokoll
aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet werden muss.
Gegebenenfalls können Sie auch direkt einen neuen Kinderreisepass
beantragen.