Der Ausbau und die Fortentwicklung der Jugendarbeit in den kreisangehörigen Gemeinden machen es erforderlich, dass ein Ansprechpartner für die Jugendlichen in den Gemeinden bestimmt wird. Die Jugendbeauftragten sind die Bezugspersonen für alle Kinder und Jugendlichen in den Gemeinden und sollen deren Interessen vertreten. Der Gemeinderat hat nachfolgend aufgeführte Personen zu Jugendbeauftragten bestellt.