Das Landratsamt Mühldorf a. Inn erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
- Im Jahr 2010 sind im gesamten Kreisgebiet alle Bienenvölker gegen Varroatose zu behandeln.
- Die Behandlung ist in Absprache mit dem Veterinäramt Mühldorf a. Inn bzw. den Bienenhygienewarten mit den hierfür zugelassenen Mitteln durchzuführen.
- Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.
- Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Mühldorf a. Inn als öffentlich bekannt gegeben.
Mühldorf a. Inn, 22.04.2010
Landratsamt
Fritsche
Reg. Amtsrat
Hinweise:
- Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen.
- Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Mühldorf a. Inn, Zimmer 234, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn, aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeit eingesehen werden.