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Bekämpfung der Varroatose

Das Landratsamt Mühldorf a. Inn erlässt folgende

                                                       Allgemeinverfügung:

  1. Im Jahr 2010 sind im gesamten Kreisgebiet alle Bienenvölker gegen Varroatose zu behandeln.
  2. Die Behandlung ist in Absprache mit dem Veterinäramt Mühldorf a. Inn bzw. den Bienenhygienewarten mit den hierfür zugelassenen Mitteln durchzuführen.
  3. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.
  4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Mühldorf a. Inn als öffentlich bekannt gegeben.

Mühldorf a. Inn, 22.04.2010
Landratsamt

Fritsche
Reg. Amtsrat

Hinweise:

  1. Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen.
  2. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Mühldorf a. Inn, Zimmer 234, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn, aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeit eingesehen werden.  

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