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Niederschlagswassergebühr

Ort Reichertsheim

Die Gemeinde Reichertsheim wurde aufgrund Rechtsprechung dazu verpflichtet eine getrennte Niederschlagswassergebühr einzuführen (ebenso nahezu alle anderen Kommunen in Deutschland). Aufgrund der neuen Kläranlage und der dadurch erforderlichen Neukalkulation ist nun der Zeitpunkt für die Einführung dieser Gebührenaufteilung gekommen. Die Niederschlagswassergebühr soll für mehr Gebührengerechtigkeit sorgen, da nur noch diejenigen für die Entsorgung des Niederschlagswassers zahlen, die auch ihr Niederschlagswasser in die Kanalisation einleiten.   Die bisherigen Abwassergebühren werden geteilt in die Schmutzwassergebühr und in die Niederschlagswassergebühr. Es erfolgt lediglich eine Umverteilung der Kosten. Durch die Niederschlagswassergebühr werden keine Mehreinnahmen erzielt. Im Rahmen einer Geschossflächenermittlung im gesamten Ortsgebiet wurden auch die versiegelten Flächen auf den Grundstücken ermittelt. Diese Flächen werden (soweit das Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird) für die Deckung der laufenden Kosten der Regenwässerkanäle herangezogen.   Die Kosten für den Unterhalt der Regenwasserkanäle betragen nur den Bruchteil der Kosten für den Unterhalt der Abwasserentsorgung, so dass auch die Niederschlagswassergebühr nur einen Bruchteil der Schmutzwassergebühr betragen wird. Die genaue Höhe kann aber erst in Kürze festgelegt werden, da die Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu den ermittelten versiegelten Flächen noch eingearbeitet werden müssen. Hierzu erfolgt noch gesonderte Benachrichtigung durch Bekanntmachung im Aushang und im Gemeindeblatt.   Sollten Sie noch weitergehende Erläuterungen zu dem Thema benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Winter, Steueramt, Tel.: 08073/9192-18.


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