Wie man der Berichterstattung der Pressen
in den letzten Wochen entnehmen konnte, ist das amerikanische
Unternehmen Google im März und April wieder mit speziellen
Aufnahmefahrzeugen in Bayern unterwegs gewesen, um Aufnahmen für das
Internetangebot "Google Street View" zu gewinnen. Die bei diesem Projekt auftretenden datenschutzrechtlichen
Fragestellungen wurden in den letzten Monaten unter den
Datenschutzaufsichtsbehörden ausführlich diskutiert. Auf der Grundlage
des Ergebnisses der Beratungen hat der für Google zuständige
Hamburgische Datenschutzbeauftragte umfangreiche Gespräche mit Google
geführt. Dabei hat das Unternehmen verbindlich zugesichert, dass Widersprüche
zu Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken bereits vor der
Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt
werden mit der Folge, dass die entsprechenden Bilder vor der
Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Die Widersprüche sind zu
richten an: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19,
20354 Hamburg, eMail: streetview-deutschland@google.com. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat im Internet
unter www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/abt1dsa10aktuell1.htm
nähere Informationen zum Projekt "Google Street View" und eine
Formulierungshilfe für ein Widerspruchsschreiben veröffentlicht. Google
gibt die aktuellen Aufnahmeorte im Internet unter http://maps.google.de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html
bekannt. Laut der Veröffentlichung von Google wird in der nächsten Zeit das
Gebiet des Landkreises Mühldorf a. Inn von den Befahrungen betroffen
sein.