Insbesondere für Arbeitgeber aber auch für Arbeitnehmer führt die
Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu
organisatorischen Änderungen.
So bringt die Umstellung von der Lohnsteuerkarte in Papierform zur
elektronischen Lohnsteuerkarte auch Änderungen für die Arbeitnehmer mit
sich. So ist für alle Änderungen nicht mehr das Einwohnermeldeamt,
sondern in der Regel das jeweilige Wohnsitzfinanzamt zuständig.
Hier erhalten Sie die Infos rund um die elektronische Lohnsteuerkarte.
Derzeit kommt es vor, dass Steuerbürger Anrufe erhalten, bei denen der Anrufer mitteilt, im Auftrag der bayerischen Finanzämter tätig zu werden. Dabei werden diverse persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdaten, Anzahl der Kinder, Höhe des Bruttoarbeitslohnes, Name des Arbeitgebers u.a.) genannt. Ziel des Anrufs ist, einen Termin zu einem Beratungsgespräch wegen der "Ausnutzung steuerlicher Vorteile durch die neuen Gesetze" zu vereinbaren Diese Anrufe erfolgen nicht im Auftrag der bayerischen Finanzämter. Sollten Sie einen derartigen Anruf erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Die Nennung der Rufnummer des Anrufenden wäre hilfreich.