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Rente mit 67

Wenige Monate vor dem Einstieg in die Rente mit 67 hält die Regierung an ihrem Kurs fest: Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist nach Ansicht der Regierung notwendig, vor dem Hintergrund einer steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen. Denn durch diese demografische Entwicklung verändert sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern drastisch. Die Rente mit 67 soll eine generationengerechte Alterssicherung sicherstellen.

So steigt das Renteneintrittsalter:

Die Anhebung des Renteneintrittsalters beginnt ab 2012. Dann dürfen alle 1947 geborenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst einen Monat später als bisher in Rente gehen, wenn sie keine Abschläge in Kauf nehmen wollen. Bis 2023 wird jeder Jahrgang jeweils einen weiteren Monat später in Rente gehen. Ab 2024 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahrgang um jeweils zwei Monate. Im Jahr 2029, also ab dem Jahrgang 1964, wird der stufenweise Anstieg des Renteneintrittsalters abgeschlossen sein. Ab diesem Jahr kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer erst mit 67 die volle Rente in Anspruch nehmen.


Ab wann können Sie ohne Abschläge in Rente gehen?

Geburtsjahr Jahr des Renteneintritts Einstiegsalter

1947

2012 65 Jahre + 1 Monat
1948 2013 65 Jahre + 2 Monate
1949 2014 65 Jahre + 3 Monate
1950 2015 65 Jahre + 4 Monate
1951 2016 65 Jahre + 5 Monate
1952 2017 65 Jahre + 6 Monate
1953 2018 65 Jahre + 7 Monate
1954 2019 65 Jahre + 8 Monate
1955 2020 65 Jahre + 9 Monate
1956 2021 65 Jahre + 10 Monate
1957 2022 65 Jahre + 11 Monate
1958 2023 66 Jahre
1959 2024 66 Jahre + 2 Monate
1960 2025 66 Jahre + 4 Monate
1961 2026 66 Jahre + 6 Monate
1962 2027 66 Jahre + 8 Monate
1963 2028 66 Jahre + 10 Monate
1964  2029 67 Jahre

 


Wenn von der Rente mit 67 gesprochen wird, ist die so genannte Regelaltersrente gemeint Sie haben jedoch die Möglichkeit, bestimmte Altersrenten vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in Anspruch zu nehmen. Wer früher die Rente beziehen will, muss in der Regel Abschläge in Kauf nehmen.

Über den Rentenbeginnrechner können Sie den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn aller Renten wegen Alters ermitteln. Hierzu ist die Angabe Ihres Geburtsdatums erforderlich. Der Rentenbeginnrechner ist für die Ermittlung des möglichen Rentenbeginns bei Altersrenten entwickelt worden. Der Rentenbeginn einer Rente wegen Erwerbsminderung bzw. wegen Todes kann über den Rentenbeginnrechner nicht ermittelt werden. Darüber hinaus können Sie mit einfachen Angaben aus der Renteninformation, die die Kunden jährlich per Post erhalten, auch die Rentenhöhe ermitteln. Die online ermittelten Rentenbeträge sind allerdings unverbindlich und können eine individuelle und kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nicht ersetzen.


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