Die Erhebungsbögen für Baugenehmigung/Bauvorhaben und Bauabgang werden ab dem 01.01.2010 abgeändert und inhaltlich etwas angepasst. Dies bedeutet, dass bei Anträgen auf Baugenehmigung ab dem 01.12.2009 darauf zu achten ist, dass der neue Erhebungsbogen verwendet wird. Die neuen Erhebungsbögen können ab November 2009 auf folgendem Link abgerufen werden: www.statistik-bw.de.